Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung und Leistungen im Tagungs- und Gastronomiebereich) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im Folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen (s. dort)
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen (Nutzung der Garage, Frühstück, Bar-/Minibar-, Gastronomie- und Telefonkonsum u.ä.) werden mit der schriftlichen Bestätigung des Hotels und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.
Bei der Buchung von mehr als fünf Gästezimmern wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Optionsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Hotels in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell gilt (sofern nichts anders zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 15 % des bestellten Kontingentes. Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: 4 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann werden 80 % der Kosten in Rechnung gestellt. Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.
a) Einzelreservierung: Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MWST, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer vom Hotel akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen
b) Gruppenreservierung: Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
c) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern
erfolgen generell schriftlich oder mit Fax. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Garantierte Einzelreservierungen können bis einen Tag vor Anreise (spätestens 15.00 Uhr) kostenfrei annulliert werden. Im Falle einer garantierten Reservierung hält das Hotel das Zimmer auch dann, wenn der Gast nicht anreist. Daraus entstehender Umsatzausfall geht bis zu 80 % zu Lasten des Gastes. Ein Storno kann von beiden Parteien ausgesprochen werden.
Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Hotelsafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Hotel bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes. Die Zimmersafes bieten keinen ausreichenden Schutz vor Diebstahl
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Hotel nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.
Das Laden von Akkus von Elektrofahrzeugen jeglicher Art (z. B. E-Bike, E-Roller etc.) ist nur in hierfür vorgesehenen Räumen bzw. Ladeeinrichtungen gestattet. Das Laden in den Gästezimmern ist aus Gründen des Brandrisikos verboten.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Das Hotel ist jederzeit berechtigt, Beherbergungs- und Veranstaltungsverträge (auch nach Bezug des Zimmers bzw. des Raums) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Hotels schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungs- und Veranstaltungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.
Für alle Vertragspartner des Hotels und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Montabaur vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.